Neuerungen im Oktober 2025 – Ihre Praxis‑Infos für Mandanten

Der Oktober 2025 bringt erneut bedeutende Entwicklungen im Steuerrecht mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Damit Sie frühzeitig vorbereitet sind, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

  1. Gesetzlicher Entwurf zur Erwerbstätigkeit im Ruhestand

Am 15. Oktober 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein Gesetz verabschiedet, das Erwerbstätigkeit von Rentnerinnen und Rentnern attraktiver machen soll. Demnach dürfen Erwerbstätige ab dem Jahr 2026 monatlich bis zu 2.000 Euro steuer‑ und sozialversicherungsfrei verdienen, sofern sie bereits Beiträge zur Rentenversicherung leisten. 
Praxis‑Hinweis: Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden eine Teil‑ oder Vollzeitbeschäftigung nach dem Renteneintritt planen, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der steuer‑ und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen.

  1. Verstärkte Prüfung von Mitwirkungspflichten bei Betriebsprüfungen

Im Herbst 2025 richtet sich der Fokus der Finanzverwaltung verstärkt auf die Erfüllung von Mitwirkungspflichten im Rahmen von Betriebsprüfungen. Unternehmen, die z. B. Unterlagen verzögert übermitteln oder Auskünfte nur unvollständig erteilen, müssen mit Verzögerungs‑ und Mitwirkungskosten rechnen. 
Empfehlung: Bereiten Sie Ihre Prüfungsunterlagen frühzeitig vor und klären Sie intern Zuständigkeiten für den Fall einer Betriebsprüfung – eine saubere Dokumentation wird zunehmend wichtiger.

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  1. Hinweis auf kommende Entlastungs‑ und Investitionsprogramme

Zwar gilt das große Investitions‑ und Abschreibungspaket („Investitions‑Booster“) bereits seit Juli 2025, doch im Oktober wird verstärkt auf die Antrags‑ und Dokumentationsverfahren hingewiesen. Insbesondere Unternehmen, die im Jahr 2025 oder 2026 investieren, sollten ihre strategische Planung an die neuen Regelungen anpassen (z. B. erhöhte degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter). 
Tipp für Unternehmer: Prüfen Sie Investitionsentscheidungen auf steuerliche Vorteile und dokumentieren Sie die Anschaffung genau – insbesondere im Hinblick auf elektronische Nachweise und Nachvollziehbarkeit.

Fazit

Der Oktober 2025 steht im Zeichen von Entlastung, Verantwortung und Vorbereitung: Während neue steuerliche Gestaltungsräume für Rentner und Investoren entstehen, wächst gleichzeitig der Druck auf Unternehmen zur prüfungssicheren Mitwirkung.

Ob Sie als Privatperson, Unternehmer oder Angehöriger der Generation 60+ handeln – eine frühzeitige Beratung lohnt sich.
Wir unterstützen Sie gern dabei, Ihre Steuerstrategie auf den neuesten Stand zu bringen.

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