Änderungen und Neuerungen für Einkommensteuerpflichtige
- 24. November 2023
- Veröffentlicht durch: SPRÖH & FRIEDRICH Redakteuer
- Kategorie: Für Einkommensteuerpflichtige

Liebe Leserinnen und Leser,
der Herbst bringt einige wichtige Änderungen im Bereich der Einkommensteuer, die für viele Steuerpflichtige von Bedeutung sind. In diesem Beitrag möchten wir die wesentlichen Neuerungen zusammenfassen und aufzeigen, welche Auswirkungen diese auf Ihre Steuererklärung haben könnten.
1. Anhebung des Grundfreibetrags
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Erhöhung des Grundfreibetrags. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Grundfreibetrag auf 10.500 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Einkünfte bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. Diese Anpassung soll insbesondere einkommensschwächere Haushalte entlasten und die steuerliche Belastung für viele Steuerpflichtige reduzieren.
2. Anpassung der Werbungskostenpauschale
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anpassung der Werbungskostenpauschale. Diese wird von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dadurch können Arbeitnehmer ohne Nachweis ihrer tatsächlichen Werbungskosten künftig mehr von ihrem Einkommen absetzen. Dies kommt insbesondere Pendlern und Arbeitnehmern zugute, die regelmäßig hohe Fahrtkosten oder andere berufliche Ausgaben haben.
3. Reform der Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale wird ebenfalls reformiert. Ab 2024 können Steuerpflichtige für jeden Arbeitstag im Homeoffice 6 Euro (statt bisher 5 Euro) geltend machen, maximal jedoch für 200 Tage im Jahr. Dies bedeutet eine maximale Steuerentlastung von 1.200 Euro pro Jahr. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsbedingungen im Homeoffice weiter zu unterstützen und die steuerliche Absetzbarkeit zu vereinfachen.
4. Einführung einer steuerlichen Förderung für Altersvorsorge
Eine weitere Neuerung betrifft die steuerliche Förderung von Altersvorsorgebeiträgen. Die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von Einzahlungen in die gesetzliche und private Altersvorsorge wird auf 25.000 Euro angehoben. Diese Maßnahme soll die private Altersvorsorge attraktiver machen und dazu beitragen, die finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern.
5. Erhöhung der Freibeträge für Kinder
Familien können sich auf die Erhöhung der Freibeträge für Kinder freuen. Der Kinderfreibetrag wird ab dem 1. Januar 2024 auf 5.500 Euro pro Kind angehoben. Zudem wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 2.000 Euro erhöht. Diese Maßnahmen sollen insbesondere Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern entlasten und die finanziellen Belastungen reduzieren.
Fazit
Die Änderungen im Einkommensteuerrecht, die 2024 in Kraft treten, bieten zahlreiche Möglichkeiten zur steuerlichen Entlastung. Besonders die Anhebung des Grundfreibetrags und die Anpassung der Werbungskostenpauschale werden viele Steuerpflichtige direkt betreffen und die Steuerlast verringern.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen und Ihre Steuererklärung entsprechend vorzubereiten. Unsere Kanzlei, Spröh & Friedrich, steht Ihnen bei Fragen oder zur Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung gerne zur Verfügung.
Ihr Team von Spröh & Friedrich