September 2025: Steuerliche Neuerungen – Das sollten Sie wissen
- 2. September 2025
- Veröffentlicht durch: SPRÖH & FRIEDRICH Redakteuer
- Kategorien: Für Einkommensteuerpflichtige, Für Gewerbesteuerpflichtige, Für Umsatzsteuerpflichtige
Der September 2025 bringt nochmals wichtige Entwicklungen im Steuerrecht mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Damit Sie bestens vorbereitet sind, finden Sie hier die zentralen Neuerungen im Überblick.
- Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen
Am 10. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet.
Wesentliche Inhalte sind u. a.:
– Erhöhung der Entfernungspauschale (ab 2026) auf 38 Cent pro Kilometer – bereits jetzt als Hinweis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant.
– Weitere Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, z. B. zur Abmilderung der Folgen von Inflation und Energiepreissteigerungen.
Praxis‑Tipp: Prüfen Sie bereits jetzt Ihre Pendler‑ und Werbungskostenstrategie – denn die Erhöhung wirkt sich auf Steuererklärungen der kommenden Jahre aus.

- Rentenerhöhung und Steuerwirkung bei Rentnern
Im September 2025 tritt bei vielen Rentnerinnen und Rentnern die vollständige Wirkung der Rentenanpassung durch – die 3,74 % Erhöhung wurde nun vollständig wirksam.
Was bedeutet das?
– Ein höheres Renteneinkommen kann Einfluss auf die Steuerpflicht und den Grundfreibetrag haben.
– Rentner sollten ihre Bescheide prüfen, da die höhere Rente auch Auswirkungen auf gezahlte Beiträge oder Steuerlast haben kann.
- Fristen‑ und Mitwirkungspflichten im Blick
Mit Blick auf das Steuerjahr 2024 und 2025 gewinnen Fristen und Mitwirkungspflichten weiterhin an Bedeutung:
– Auch wenn die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 2024 (ohne Beratung) der 31. Juli 2025 war, sollten noch Rückstände termingerecht aufgearbeitet werden. 
– Durch das Steueränderungsgesetz und die Unternehmens‑ sowie Betriebsprüfungs‑Praxis wird die Mitwirkungspflicht verstärkt – Verzögerungen können Kosten nach sich ziehen.
Hinweis: Halten Sie Ihre steuerlichen Unterlagen aktuell und besprechen Sie mit uns, ob Änderungen im Ablauf erforderlich sind.
- Weitere Entwicklungen im Steuerrecht
- Die Anpassung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags bleibt – rückwirkend und für 2025 relevant.
- Unternehmen sollten weiterhin Investitions‑ und Abschreibungsprogramme im Blick haben – insbesondere im Rahmen des Investitions‑Booster‑Programms.
- Auch die Themen Kleinunternehmerregelung, Vermietungsmodelle und Beteiligungsstrukturen bleiben wichtig für eine rechtssichere Steuerstrategie.
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Fazit
Der September 2025 steht im Zeichen von Entlastung und Pflicht: Während neue Entlastungsmaßnahmen für viele Steuerpflichtige greifbar werden, steigen gleichzeitig Anforderungen an Mitwirkung und Fristeinhaltung. Ob Sie privat oder unternehmerisch tätig sind – frühzeitige Beratung lohnt sich.
