September 2025: Steuerliche Neuerungen – Das sollten Sie wissen

Der September 2025 bringt nochmals wichtige Entwicklungen im Steuerrecht mit sich – sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Damit Sie bestens vorbereitet sind, finden Sie hier die zentralen Neuerungen im Überblick.

  1. Regierungsentwurf zum Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen

Am 10. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 verabschiedet.

Wesentliche Inhalte sind u. a.:
– Erhöhung der Entfernungspauschale (ab 2026) auf 38 Cent pro Kilometer – bereits jetzt als Hinweis für Arbeitnehmer und Arbeitgeber relevant.
– Weitere Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger, z. B. zur Abmilderung der Folgen von Inflation und Energiepreissteigerungen.

Praxis‑Tipp: Prüfen Sie bereits jetzt Ihre Pendler‑ und Werbungskostenstrategie – denn die Erhöhung wirkt sich auf Steuererklärungen der kommenden Jahre aus.

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  1. Rentenerhöhung und Steuerwirkung bei Rentnern

Im September 2025 tritt bei vielen Rentnerinnen und Rentnern die vollständige Wirkung der Rentenanpassung durch – die 3,74 % Erhöhung wurde nun vollständig wirksam.

Was bedeutet das?
– Ein höheres Renteneinkommen kann Einfluss auf die Steuerpflicht und den Grundfreibetrag haben.
– Rentner sollten ihre Bescheide prüfen, da die höhere Rente auch Auswirkungen auf gezahlte Beiträge oder Steuerlast haben kann.

  1. Fristen‑ und Mitwirkungspflichten im Blick

Mit Blick auf das Steuerjahr 2024 und 2025 gewinnen Fristen und Mitwirkungspflichten weiterhin an Bedeutung:
– Auch wenn die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen 2024 (ohne Beratung) der 31. Juli 2025 war, sollten noch Rückstände termingerecht aufgearbeitet werden. 
– Durch das Steueränderungsgesetz und die Unternehmens‑ sowie Betriebsprüfungs‑Praxis wird die Mitwirkungspflicht verstärkt – Verzögerungen können Kosten nach sich ziehen.
Hinweis: Halten Sie Ihre steuerlichen Unterlagen aktuell und besprechen Sie mit uns, ob Änderungen im Ablauf erforderlich sind.

  1. Weitere Entwicklungen im Steuerrecht
    • Die Anpassung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags bleibt – rückwirkend und für 2025 relevant.
    • Unternehmen sollten weiterhin Investitions‑ und Abschreibungsprogramme im Blick haben – insbesondere im Rahmen des Investitions‑Booster‑Programms.
    • Auch die Themen Kleinunternehmerregelung, Vermietungsmodelle und Beteiligungsstrukturen bleiben wichtig für eine rechtssichere Steuerstrategie.

Fazit

Der September 2025 steht im Zeichen von Entlastung und Pflicht: Während neue Entlastungsmaßnahmen für viele Steuerpflichtige greifbar werden, steigen gleichzeitig Anforderungen an Mitwirkung und Fristeinhaltung. Ob Sie privat oder unternehmerisch tätig sind – frühzeitige Beratung lohnt sich.