Wissenswertes zu steuerlichen Neuerungen im Juli 2025

Der Juli 2025 bringt für Steuerpflichtige und Unternehmen in Deutschland wichtige Änderungen mit sich. Hier finden Sie die wesentlichen Neuerungen kompakt erklärt – damit Sie wissen, worauf Sie achten sollten.

  1. Steuererklärung 2024 – Frist zur Abgabe

Für das Steuerjahr 2024 gilt wieder die reguläre Abgabefrist: Bis spätestens 31. Juli 2025 müssen Steuererklärungen eingereicht werden. Wer allerdings durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vertreten wird, hat eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. 
Was bedeutet das für Sie?
➡️ Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, damit Sie keine Frist verpassen und ggf. Verspätungszuschläge vermeiden.

  1. Investitionsanreize für Unternehmen („Investitions‑Booster“)

Ab dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 7 Abs. 2 EStG). Unternehmen können für Wirtschaftsgüter, die ab diesem Datum angeschafft oder hergestellt werden, eine erhöhte Abschreibung von bis zu 30 % jährlich in Anspruch nehmen – befristet bis 31.12.2027. 
Zusätzlich steigt die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge auf 100.000 Euro.
Praxis‑Tipp: Wenn Sie Investitionen in Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge planen – insbesondere im Bereich Elektromobilität – lohnt sich eine Prüfung, ob der neue „Investitions‑Booster“ zur Anwendung kommt.

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  1. Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Zum 1. Juli 2025 steigen die unpfändbaren Grundbeträge für Arbeitseinkommen deutlich. Der monatliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 1.555 Euro (zuvor 1.491,75 Euro). Auch die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen wurden angepasst (z. B. erster Unterhaltsberechtigter: 585,23 Euro). 
Für Arbeitgeber und Schuldner relevant: Diese Änderungen wirken sich direkt auf Pfändungsschutzkonten (P‑Konten) aus und sollten in der Lohn‑/Gehalts‑ bzw. Steuer‑ und Insolvenzberatung berücksichtigt werden.

  1. Weitere Hinweise und Ausblick
    • Die steigende Rente, Pflegeanpassungen und weitere soziale Änderungen können sich indirekt auf Ihre Steuerpflicht auswirken – z. B. wenn durch Rentenerhöhungen der Grundfreibetrag überschritten wird.
    • Achten Sie auf mögliche Änderungen bei Steuerberatungskosten – auch hier haben sich Rahmenbedingungen zum 1. 7.2025 geändert.

Fazit

Der Juli 2025 ist steuerlich ein bedeutender Monat – sowohl privat als auch unternehmerisch. Ob Sie Ihre Steuererklärung für 2024 fertigstellen, Investitionen planen oder Pfändungsschutzfragen haben – diese Neuerungen betreffen viele Mandanten.
Unsere Empfehlung: Setzen Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung, damit wir Ihre Situation gemeinsam prüfen und optimal darauf reagieren können.

Mit besten Grüßen
Ihre Kanzlei Spröh & Friedrich